Beim Immobilienkauf ist die Auflassungsvormerkung ein zentrales Sicherungsinstrument. Sie schützt den Käufer in der Zeit zwischen Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Ohne diese Absicherung bestehen erhebliche Risiken – insbesondere wenn der Kaufpreis bereits gezahlt wurde.
Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert.
Sie wird unmittelbar nach der notariellen Beurkundung eingetragen, bevor der Käufer als Eigentümer im Grundbuch steht.
Zwischen Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung können Wochen oder Monate liegen. In dieser Zeit schützt die Vormerkung den Käufer vor rechtlichen Risiken.
Ohne Vormerkung wäre der Käufer in dieser Phase weitgehend ungeschützt.
Der Kaufvertrag wird beim Notar beurkundet.
Der Notar veranlasst die Eintragung im Grundbuch (Abteilung II).
Der Käufer zahlt den Kaufpreis, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach vollständiger Abwicklung wird der Käufer als Eigentümer eingetragen und die Vormerkung gelöscht.
Die Vormerkung bleibt bestehen, bis die Eigentumsumschreibung erfolgt ist. Dies dauert in der Praxis häufig mehrere Wochen bis Monate.
Die Dauer hängt insbesondere von der Auslastung des Grundbuchamts ab.
Ohne Vormerkung kann im schlimmsten Fall ein erheblicher finanzieller Schaden entstehen.
Die Auflassungsvormerkung ist ein unverzichtbares Sicherungsinstrument beim Immobilienkauf. Sie schützt den Käufer in der risikoreichsten Phase des Erwerbs.
Eine rechtliche Prüfung stellt sicher, dass die Vormerkung korrekt vereinbart und umgesetzt wird.
Antwort: In der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen, abhängig vom Grundbuchamt.
Antwort: Ja, aber aus rechtlichen Gründen ist davon dringend abzuraten.
Antwort: Nein. Eigentum entsteht erst mit der Eintragung im Grundbuch.
Antwort: Sie schützt vor Doppelverkauf und nachträglichen Belastungen.
Antwort: Die Vormerkung wird gelöscht, da sie nicht mehr benötigt wird.
Lassen Sie Ihren Kaufvertrag und die Absicherung durch eine Auflassungsvormerkung prüfen. Ich melde mich kurzfristig bei Ihnen zurück und zeige Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte auf.