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Der Besitzübergang bei Immobilien – was Sie als Grundstückskäufer wissen sollten

  • Autorenbild: Rechtsanwalt Simon Dotterweich
    Rechtsanwalt Simon Dotterweich
  • 10. Okt.
  • 3 Min. Lesezeit

Wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen oder verkaufen, spielt der Besitzübergang eine zentrale Rolle – nicht zuletzt für Haftung, Risiko und Abrechnung. Viele Kaufparteien verwechseln Besitz, Eigentum, Nutzen und Lasten. Es ist Aufgabe eines Anwalts Grundstücksrecht für Sie verständlich zu machen, solche Details zu klären und die Interessen der Parteien zu schützen.


1. Begriff und Bedeutung des Besitzübergangs


Was heißt „Besitz“ und „Besitzübergang“?


Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen Besitz und Eigentum. Der Besitzer ist, wer die tatsächliche Herrschaft über eine Sache ausübt. Das Eigentum ist das rechtliche Herrschaftsrecht.

Der Besitzübergang bedeutet also, dass die tatsächliche Sachherrschaft über ein Grundstück oder eine Immobilie auf den Erwerber übergeht. Im Interesse beider Parteien wird in Immobilienkaufverträgen meist geregelt, dass der Besitz Zug um Zug gegen vollständige Kaufpreiszahlung übergeht.

Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer die wirtschaftlichen Lasten und Risiken, aber auch den Nutzen aus der Immobilie.


2. Besitzübergang vs. Eigentumsübergang


Viele Käufer glauben, sie seien mit der Schlüsselübergabe bereits Eigentümer. Das ist jedoch ein häufiger Irrtum. Das Eigentum an einem Grundstück geht erst mit der Eintragung ins Grundbuch über.

Zwischen Abschluss des Kaufvertrags und der Eintragung als Eigentümer ins Grundbuch können mehrere Monate vergehen.


Vertragliche Regelung


Im Kaufvertrag wird meist eine Klausel aufgenommen wie:

„Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahr gehen mit vollständiger Kaufpreiszahlung auf den Erwerber über.“

Damit ist klar definiert, ab wann der Käufer das Grundstück wirtschaftlich übernimmt – unabhängig vom Eintrag im Grundbuch.


Es ist möglich, den Besitzübergang im Grundstückskaufvertrag abweichend zu regeln, auch noch vor Kaufpreiszahlung. Der Verkäufer geht damit aber (zum Teil erhebliche) Risiken ein: Wenn der Käufer den Kaufpreis doch nicht aufbringen kann, hat er sein Eigentum zwar nicht verloren, muss aber den Käufer auf Räumung verklagen. Auf der anderen Seite nimmt der Käufer, der schon vor Kaufpreiszahlung (also vor Vorliegen aller Fälligkeitsvoraussetzungen, wie etwa der Lastenfreistellung) erhebliche Risiken auf sich, wenn er die Immobilie bereits renoviert oder umbaut.


Sofern Sie überlegen, den Besitzübergang abweichend zum Standard zu regeln, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich zur richtigen Gestaltung beraten lassen. Nehmen Sie hierzu gerne unverbindlich Kontakt mit mir auf.


3. Die Rolle des Anwalts im Grundstücksrecht


Ein im Grundstücksrecht erfahrener Anwalt übernimmt folgende Aufgaben:


  • Vertragsprüfung und Gestaltung: Erstellung oder Prüfung von Kaufverträgen mit klaren Regelungen zu Besitz, Nutzen, Lasten und Risiko.

  • Sicherungsberatung: Kontrolle von Grundbuch, Belastungen, Vormerkungen und Auflassung.

  • Risikominimierung: Schutz vor unerwarteten finanziellen Verpflichtungen oder Haftungsrisiken.

  • Streitbeilegung: Vertretung bei Konflikten über Schäden, Zahlungsverzug oder verspätete Übergabe.

  • Begleitung des gesamten Prozesses: Von der Vertragsvorbereitung bis zur endgültigen Grundbucheintragung.


4. FAQ – Häufige Fragen zum Besitzübergang


Wann findet der Besitzübergang statt?

Das hängt vom Kaufvertrag ab. In der Regel mit vollständiger Kaufpreiszahlung. Der genaue Zeitpunkt sollte im Vertrag ausdrücklich geregelt sein.


Ist der Käufer mit dem Besitzübergang schon Eigentümer?

Nein. Eigentümer wird man erst mit der Eintragung ins Grundbuch. Bis dahin ist man lediglich Besitzer.


Wann muss der Verkäufer die Immobilie räumen?

Wenn der Verkäufer die Immobilie selbst nutzt, sollte die Räumung im Kaufvertrag geregelt werden. Die Räumung kann als (vom Notar nicht zu prüfendende) Fälligkeitsvoraussetzung für die Zahlung des Kaufpreises oder auch an anderer Stelle aufgenommen werden.


Was passiert, wenn der Verkäufer die Immobilie nicht rechtzeitig räumt?

Der Verkäufer unterwirft sich üblicherweise der sofortigen Zwangsvollstreckung auch wegen seiner Räumungsverpflichtung. Das heißt, der Käufer kann beim Notar eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde anfordern und aus dieser vollstrecken - ohne den Verkäufer vorher auf Räumung verklagen zu müssen.


Was passiert, wenn die Immobilie nach Besitzübergang beschädigt wird?

Tritt ein Schaden nach dem vertraglich vereinbarten Besitzübergang ein, trägt in der Regel der Käufer das Risiko – es sei denn, der Vertrag regelt etwas anderes.


Was bedeutet „Übergang von Nutzen und Lasten“?

Das bedeutet, dass ab dem vereinbarten Stichtag alle wirtschaftlichen Vorteile (z. B. Mieten) und Nachteile (z. B. Kosten) auf den Käufer übergehen.


Was passiert, wenn der Käufer nicht rechtzeitig zahlt?

Dann kann der Verkäufer den Besitzübergang verweigern bzw. dieser tritt nicht ein. Viele Verträge koppeln ihn ausdrücklich an die vollständige Kaufpreiszahlung.


Wie sichert mich ein Anwalt im Grundstücksrecht ab?

Ihr Anwalt prüft Kaufvertrag, Besitzübergangsklauseln und Grundbuch und sorgt dafür, dass keine rechtlichen oder finanziellen Risiken übersehen werden.


Kann der Besitzübergang rückgängig gemacht werden?

Nur, wenn der Vertrag entsprechende Rücktrittsrechte oder Rückabwicklungsmechanismen vorsieht: etwa bei Nichtzahlung oder Vertragsverletzung.


Fazit

Ob es um Schlüsselübergabe, Schadensrisiko oder Grundbucheintragung geht – ein auf Grundstücksrecht spezialisierter Anwalt stellt sicher, dass Ihre Interessen rechtlich und wirtschaftlich geschützt sind.

Wenn Sie eine Immobilie erwerben oder verkaufen möchten, unterstützen ich Sie gerne bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Kaufvertrags und begleite Sie während des gesamten Prozesses – von der ersten Vertragsprüfung bis zur Eintragung ins Grundbuch.


Kontaktieren Sie mich jetzt – ich stehe Ihnen im Grundstücksrecht beratend zur Seite.

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