Rückabwicklung Kaufvertrag Immobilie – Ihr Anwalt für rechtssichere Lösungen
- Rechtsanwalt Simon Dotterweich

- 14. Okt. 2025
- 4 Min. Lesezeit
Oft stellen Käufer oder Verkäufer nach Vertragsabschluss fest, dass der Kauf nicht wie geplant verläuft. Egal ob es um versteckte Mängel, fehlerhafte Angaben des Verkäufers oder rechtliche Hindernisse (z.B. Vorkaufsrecht der Gemeinde wird ausgeübt) geht, stellt sich die gleiche Frage: Kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden?
1. Was bedeutet Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages?
Die Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages bezeichnet die rechtliche Möglichkeit, einen geschlossenen Vertrag so rückgängig zu machen, als hätte er nie bestanden. Bei Immobilien bedeutet dies, dass:
die Immobilie an den Verkäufer zurückgegeben wird (Rückauflassung und Wiedereintragung des Verkäufers),
der bereits gezahlte Kaufpreis erstattet wird und
gegebenenfalls weitere Leistungen (z. B. Renovierungskosten, Zinsen) ausgeglichen werden.
Wichtig: Die Rückabwicklung ist kein Automatismus. Sie ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und folgt einem bestimmten Schema. Eine Rückabwicklung kann unter anderem in Betracht kommen bei Täuschung, Irrtum oder Mängeln. Die anwaltliche Prüfung der Rechtslage und Begleitung der Rückabwicklung ist unerlässlich.
2. Gründe für die Rückabwicklung eines Immobilienkaufs
Es gibt verschiedene Gründe, die zur Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrags führen können.
2.1 Täuschung oder Falschangaben des Verkäufers
Wenn der Verkäufer wesentliche Informationen verschweigt oder falsch angibt, kann der Kaufvertrag unter Umständen angefochten werden. Typische Fälle:
Versteckte Baumängel (z. B. Schimmel, Risse in der Bausubstanz)
Falsche Angaben zur Wohnfläche oder Lage
Achtung: Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Anfechtungsberechtigte den Kaufvertrag in Kenntnis dieser Tatsachen bestätigt hat. Diese Bestätigung muss auch nicht notariell beurkundet sein; eine bloße E-Mail des Käufers an den Verkäufer kann hierfür genügen (siehe etwa BGH, Urteil vom 04.12.2015 - V ZR 142/14). Sie sollten in einem solchen Stadium daher nicht selbst versuchen, mit dem Verkäufer eine Einigung herbeizuführen und den Schaden zu begrenzen. Möglicherweise schneiden Sie sich damit unbeabsichtigt Ihre Rechte ab.
2.2 Irrtum über die Immobilie
Ein Irrtum liegt zum Beispiel vor, wenn der Käufer sich über wesentliche Eigenschaften der Immobilie geirrt hat, z. B.:
Bau- oder nutzungsrechtliche Einschränkungen
Sozialbindung der Wohnung
Existenz von Plänen zur Errichtung einer Umgehungsstraße
Ob Fehlvorstellungen oder andere Irrtümer im Einzelfall zur Anfechtung berechtigen, sollten Sie anwaltlich prüfen lassen.
2.3 Verzug oder Nichterfüllung des Verkäufers
Wenn der Verkäufer seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, z. B.:
Übergabe der Immobilie verzögert sich erheblich
zugesagte Renovierungsarbeiten wurden nicht durchgeführt
kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Ob vor dem Rücktritt eine weitere Frist zu setzen ist, hängt vom Einzelfall ab. Eine Fristsetzung ist z.B. dann entbehrlich, wenn der Verkäufer sich ernsthaft und endgültig weigert, die Immobilie zu übergeben.
2.4 Vertragliches Rücktrittsrecht
Es ist oftmals sinnvoll, dass Käufer und/oder Verkäufer sich ein vertragliches Rücktrittsrecht einräumen. Praxisbeispiele hierfür sind:
Rücktrittsrecht bei Nicht-Erteilung der Baugenehmigung
Rücktrittsrecht bei Nicht-Gewährung eines vergünstigten Förderdarlehens
Rücktrittsrecht bei schwebenden Preisverhandlungen mit anderen Interessenten
Die Gestaltung von Rücktrittsrechten in Immobilienkaufverträgen sollte anwaltlich begleitet werden. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Interessen vollumfänglich und bestmöglich gewahrt werden. Im Gegensatz zum Notar, der die Parteien neutral berät, ist Ihr Rechtsanwalt ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet.
3. Typische Fallstricke bei der Rückabwicklung
Fristenversäumnis: Anfechtung oder Rücktritt müssen innerhalb bestimmter Fristen erklärt werden.
Beweisprobleme: Mängel oder falsche Angaben müssen dokumentiert sein.
Sicherung von Teilleistungen: Sofern der Käufer zurücktritt bevor er als Eigentümer eingetragen ist, aber schon Teilleistungen erbracht hat, können diese ungesichert sein. In diesem Fall sollte das weitere Vorgehen unbedingt anwaltlich begleitet werden.
Teilrücktritt: Insbesondere wenn es um mehrere Objekte geht, ist möglicherweise nur ein Teilrücktritt vom Kaufvertrag möglich.
Finanzierung: Bei bereits ausgezahlten Krediten kann die Rückabwicklung kompliziert werden. Auch seitens der finanzierenden Bank können Sie sich Ansprüchen ausgesetzt sehen.
Notarielle Hürden: Grundbuchänderungen müssen korrekt abgewickelt werden.
Praxis-Tipp: Beauftragen Sie frühzeitig einen Anwalt für Immobilienrecht, um diese Fallstricke zu vermeiden.
4. Ablauf einer Rückabwicklung
Die Rückabwicklung erfolgt in mehreren Schritten:
4.1 Prüfung des Kaufvertrages
Zunächst muss der Kaufvertrag geprüft werden. Nicht immer ist eindeutig, ob die Voraussetzungen eines Rücktrittsrechts vollständig erfüllt sind, oder ob noch weitere Schritte notwendig sind. Auch ist sorgfältig zu prüfen, ob im Einzelfall die Anfechtung erklärt werden kann, oder ob insoweit Ausschlussgründe bestehen.
Insbesondere im Falle vertraglich eingeräumter Rücktrittsrechte sind üblicherweise auch die Rechtsfolgen geregelt, z.B. was mit hinterlegten Anzahlungen des Käufers passieren soll. Vor Ausübung des Rücktrittsrechtes sollten Sie alle Voraussetzungen und Folgen klar im Blick haben.
4.2 Erklärung von Rücktritt oder Anfechtung
Die Anfechtungserklärung oder Rücktrittserklärung sollte grundsätzlich schriftlich und nachweisbar erfolgen (etwa per Einschreiben).
4.3 Rückabwicklung: Rückgabe der Immobilie und Kaufpreis
Der Käufer gibt die Immobilie zurück
Der Verkäufer zahlt den Kaufpreis zurück
Je nach Einzelfall sind neben der bloßen Rückgewähr von Immobilie und Kaufpreis auch weitere wechselseitige Ansprüche (etwa auf Schadenersatz oder Nutzungen) denkbar. Unter Umständen kann auch eine faire Lösung mit der anderen Partei gefunden werden für eine einvernehmliche Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrags. Dies setzt voraus, dass Sie Ihre Rechten und Pflichten genau kennen.
4.4 Grundbuchbereinigung
Der Notar sorgt für die Löschung der Eigentumsübertragung und sonstiger Belastungen (etwa bereits eingetragene Grundschulden). Der Umfang der Bereinigung (und auch die entstehenden Kosten) hängt davon ab, in welchem Stadium die Rückabwicklung erfolgt, z.B. ob erst eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist, oder ob die Eigentumsumschreibung bereits vollständig erfolgt ist. Je nach Vollzugsstand kann es auch noch möglich sein, bereits gestellte Anträge zurückzunehmen.
5. Fazit
Die Rückabwicklung eines Immobilienkaufs ist komplex, aber oft die einzige Möglichkeit, Schäden zu begrenzen. Ein Rücktritt kann auch dazu dienen, belastende Schwebezustände zu beenden, etwas wenn über die (un-)wirksame Ausübung des Vorkaufsrecht der Gemeinde gestritten wird.
Als erfahrener Anwalt im Immobilienrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen, die Rückabwicklung rechtssicher zu gestalten und finanzielle Risiken zu minimieren. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt auf.