Bestellung einer Grundschuld: Alles, was Sie wissen müssen
- Rechtsanwalt Simon Dotterweich

- 23. Sept.
- 3 Min. Lesezeit
Die Bestellung einer Grundschuld ist ein zentraler Begriff im Immobilien- und Finanzierungsrecht. Sie spielt vor allem bei der Immobilienfinanzierung eine wichtige Rolle und sorgt dafür, dass Banken oder andere Kreditgeber abgesichert sind, falls der Kreditnehmer seine Schulden nicht begleichen kann. Doch was genau versteht man unter einer Grundschuld? Wie läuft die Bestellung ab?
Erfahren Sie hier mehr über die wichtigsten Grundlagen, den Ablauf und die rechtlichen Hintergründe rund um die Bestellung einer Grundschuld.
Was ist eine Grundschuld?
Die Grundschuld ist eine dingliche Sicherheit für Geldforderungen, die auf einem Grundstück lastet. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld unabhängig von einer bestimmten Forderung. Das bedeutet: Die Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen und bleibt bestehen, auch wenn der zugrunde liegende Kredit bereits zurückgezahlt wurde – bis sie gelöscht wird. Das Stehenlassen einer Grundschuld kann Sinn machen, falls zu einem späteren Zeitpunkt erneut ein Kredit aufgenommen und besichert werden soll. Diese Wiederverwendung der Grundschuld (Neuvalutierung) spart Notarkosten.
Eine Grundschuld dient Banken vor allem als Sicherheit für Immobilienkredite. Falls der Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlt, kann die Bank die Grundschuld verwerten und das Grundstück zwangsversteigern lassen.
Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek
Oft werden die Begriffe „Grundschuld“ und „Hypothek“ synonym verwendet. Rechtlich sind dies zwei verschiedene Sicherungsinstrumente. Die Grundschuld hat sich als Sicherungsinstrument durchgesetzt und ist heute der Standard. Hypotheken spielen heutzutage in der Praxis keine Rolle mehr.
Wann wird eine Grundschuld bestellt?
Die Bestellung einer Grundschuld erfolgt meist im Zusammenhang mit der Finanzierung von Immobilien. Typische Situationen:
Immobilienkauf: Wenn Sie eine Immobilie finanzieren, verlangt die Bank in der Regel eine Grundschuld als Sicherheit.
Immobiliendarlehen: Egal, ob Baufinanzierung oder Umschuldung – die Grundschuld dient als Sicherheit.
Nachträgliche Absicherung: Auch für bestehende Kredite kann eine Grundschuld bestellt werden, etwa bei Umschuldungen oder Erhöhungen.
Die Grundschuld gibt der Bank die Möglichkeit, im Falle von Zahlungsausfällen auf das Grundstück zuzugreifen und dieses zu verwerten.
Bestellung einer Grundschuld: Schritt-für-Schritt erklärt
1. Finanzierung klären
Zunächst vereinbaren Sie mit der finanzierenden Bank die Höhe des Kredits und damit auch der Grundschuld. Diese sollte in der Regel den Kreditbetrag abdecken – häufig auch mit einem kleinen Puffer, um Zinsen und Kosten zu sichern.
2. Notar beauftragen
Die Bestellung einer Grundschuld muss notariell beurkundet werden. Dazu wird ein Termin beim Notar vereinbart, bei dem die Grundschuld bestellt wird. Beim Immobilienkauf wird dies in aller Regel zusammen mit der Beurkundung des Kaufvertrages erledigt.
3. Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch
Nach der notariellen Beurkundung leitet der Notar den Antrag auf Eintragung der Grundschuld an das zuständige Grundbuchamt weiter. Die Eintragung erfolgt in Abteilung III des Grundbuchs.
Erst mit der Eintragung entsteht die rechtliche Wirkung der Grundschuld.
4. Auszahlung des Darlehens
Sobald die Grundschuld bestellt ist, zahlt die Bank den Kredit aus. In eiligen Fällen ist es möglich, mit einer sogenannten Notarbestätigung zu arbeiten. Diese kann zusätzliche Kosten auslösen. Im Einzelfall sollten Sie mit Ihrer Bank besprechen, wie die Auszahlung läuft und sich rechtzeitig auch rechtlich beraten lassen. Die Grundschuld bleibt im Grundbuch als Sicherheit eingetragen, bis der Kredit vollständig getilgt ist.
Welche Arten von Grundschulden gibt es?
Die Grundschuld kann in verschiedenen Formen bestellt werden, je nachdem, welche Anforderungen vorliegen:
1. Buchgrundschuld
Die Buchgrundschuld ist eine reine Grundbucheintragung ohne notarielle Urkunde. Sie wird meist bei sogenannten Buchgrundschuldkrediten verwendet, die flexibel gestaltbar sind. Die Buchgrundschuld ist Standard als sog. Sicherungsgrundschuld.
2. Briefgrundschuld
Die Briefgrundschuld ist durch einen Grundschuldbrief verbrieft. Dieser dient als Wertpapier und erleichtert z. B. den Verkauf oder die Übertragung der Grundschuld. Der Grundschuldbrief wird im Besitz des Gläubigers (z. B. der Bank) gehalten. Hier kann es bei der Ablösung eines Kredits zu Problemen kommen, wenn der Grundschuldbrief nicht mehr auffindbar sein sollte.