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Zweckentfremdungsverbot in Konstanz

Die Zweckentfremdungssatzung der Stadt Konstanz schützt Wohnraum und wird konsequent durchgesetzt.

Die Stadt Konstanz hat eine Satzung über die Zweckentfremdung von Wohnraum erlassen, deren Geltung bis zum 13. März 2030 verlängert wurde.

Was ist die Zweckentfremdungssatzung?

Die Satzung dient dem Schutz von Wohnraum in angespannten Märkten. Ziel ist es, Wohnraum ausschließlich zu Wohnzwecken zu erhalten und missbräuchliche Nutzung zu verhindern.

Wann liegt eine Zweckentfremdung vor?

  • Nutzung als Ferienwohnung
  • Leerstand über sechs Monate
  • gewerbliche Nutzung
  • bauliche Veränderungen

Auch die teilweise Nutzung kann genehmigungspflichtig sein.

Ferienvermietung (Airbnb)

Ferienvermietung ist in Konstanz grundsätzlich genehmigungspflichtig und wird nur selten erlaubt.

Genehmigung und Ausnahmen

Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn besondere öffentliche oder private Interessen vorliegen oder Ersatzwohnraum geschaffen wird.

Strafen bei Verstößen

  • Bußgelder bis 100.000 €
  • Nutzungsuntersagung
  • Rückbauverfügungen
  • Zwangsgelder

Häufige Irrtümer

  • freie Nutzung des Eigentums
  • keine Kontrolle durch Behörden
  • gelegentliche Vermietung sei erlaubt

Fazit

Die Zweckentfremdungssatzung greift tief in Eigentumsrechte ein und sollte unbedingt beachtet werden.