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Zweckentfremdungsverbot in Konstanz

  • Autorenbild: Rechtsanwalt Simon Dotterweich
    Rechtsanwalt Simon Dotterweich
  • vor 2 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Die Stadt Konstanz hat eine Satzung über die Zweckentfremdung von Wohnraum erlassen. Deren Geltung wurde erst kürzlich bis zum 13. März 2030 verlängert.


Was ist die Zweckentfremdungssatzung?


Die Zweckentfremdungssatzung dient dem Schutz von Wohnraum in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Ziel ist es, Wohnraum ausschließlich zu Wohnzwecken zu erhalten und einer missbräuchlichen Nutzung entgegenzuwirken.

In Konstanz gilt die Satzung auf Grundlage des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes Baden-Württemberg (ZwEVG BW) und wird durch die Stadt konsequent überwacht.


Wann liegt eine Zweckentfremdung von Wohnraum vor?


Nach der Zweckentfremdungssatzung der Stadt Konstanz liegt eine unzulässige Zweckentfremdung insbesondere vor, wenn Wohnraum:

  • als Ferienwohnung oder zur Kurzzeitvermietung genutzt wird

  • länger als sechs Monate leer steht

  • gewerblich genutzt wird (z. B. Büro, Praxis, Kanzlei)

  • baulich verändert wird, sodass er nicht mehr zu Wohnzwecken geeignet ist


Auch die teilweise Zweckentfremdung – etwa einzelner Zimmer – kann bereits genehmigungspflichtig sein.


Ferienvermietung (Airbnb & Co.) in Konstanz


Gerade die kurzfristige Vermietung über Plattformen wie Airbnb steht im Fokus der Stadt. In Konstanz gilt:

  • Ferienvermietung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig

  • Eine Genehmigung wird nur in Ausnahmefällen erteilt

  • Verstöße können auch rückwirkend verfolgt werden


Viele Eigentümer unterschätzen das Risiko und gehen fälschlich davon aus, dass eine gelegentliche Vermietung zulässig sei. Gemäß der Satzung liegt eine Zweckentfremdung in der Regel nur dann nicht vor, wenn der Wohnraum nicht länger als insgesamt10 Wochen im Kalenderjahr als Ferienwohnung genutzt wird.


Genehmigung und Ausnahmen


Eine Zweckentfremdung kann ausnahmsweise genehmigt werden, etwa wenn:

  • überwiegende öffentliche oder private Interessen vorliegen

  • Ersatzwohnraum geschaffen wird

  • der Wohnraum aus objektiven Gründen nicht mehr nutzbar ist


Die Anforderungen sind hoch und die Antragsverfahren rechtlich anspruchsvoll. Eine frühzeitige Beratung ist daher dringend zu empfehlen.


Welche Strafen drohen bei Verstößen?


Ein Verstoß gegen die Zweckentfremdungssatzung ist keine Bagatelle. Mögliche Konsequenzen sind:

  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro

  • Nutzungsuntersagungen

  • Rückbauverfügungen

  • Zwangsgelder bei Nichtbefolgung


Zudem kann die Stadt die Wiederherstellung des Wohnraums anordnen.


Warum anwaltliche Beratung sinnvoll ist


Das Zweckentfremdungsrecht verbindet Kommunalrecht, Verwaltungsrecht und Ordnungsrecht. Als Anwalt unterstütze ich Sie insbesondere bei:

  • der Prüfung, ob eine Zweckentfremdung vorliegt

  • der Beantragung von Genehmigungen oder Ausnahmen

  • der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide

  • Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Verfügungen der Stadt

  • der rechtssicheren Gestaltung von Vermietungsmodellen


Gerade in Konstanz ist die Verwaltungspraxis streng.


Häufige Irrtümer von Eigentümern


In der Praxis begegnen immer wieder folgende Annahmen:

  • „Es ist meine Wohnung, ich darf damit machen, was ich will“

  • „Wenn niemand klagt, passiert nichts“

  • „Ein paar Wochen Vermietung sind erlaubt“


Fazit: Zweckentfremdung in Konstanz rechtssicher prüfen lassen


Die Zweckentfremdungssatzung der Stadt Konstanz greift tief in Eigentumsrechte ein, ist aber rechtlich zulässig und wird konsequent durchgesetzt. Wer Wohnraum anders nutzt als zu Wohnzwecken, sollte vorab rechtlich prüfen lassen, ob eine Genehmigung erforderlich ist.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann Bußgelder und langwierige Verfahren vermeiden.


Nehmen Sie jetzt Kontakt mit mir auf, und lassen Sie sich beraten:


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