Loading...
Die Zweckentfremdungssatzung der Stadt Konstanz schützt Wohnraum und wird konsequent durchgesetzt.
Die Stadt Konstanz hat eine Satzung über die Zweckentfremdung von Wohnraum erlassen, deren Geltung bis zum 13. März 2030 verlängert wurde.
Die Satzung dient dem Schutz von Wohnraum in angespannten Märkten. Ziel ist es, Wohnraum ausschließlich zu Wohnzwecken zu erhalten und missbräuchliche Nutzung zu verhindern.
Auch die teilweise Nutzung kann genehmigungspflichtig sein.
Ferienvermietung ist in Konstanz grundsätzlich genehmigungspflichtig und wird nur selten erlaubt.
Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn besondere öffentliche oder private Interessen vorliegen oder Ersatzwohnraum geschaffen wird.
Die Zweckentfremdungssatzung greift tief in Eigentumsrechte ein und sollte unbedingt beachtet werden.